Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Zimmern und Apartments. Laroni Homes ist ein Geschäftsbereich der Laroni Tech Ltd.
Fassung 4, Stand 08.09.2026. Sie können diese Seite jederzeit über die Druckfunktion Ihres Browsers ausdrucken oder als Datei speichern.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Buchungsportale
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Zimmern, Apartments und sonstigen Unterkünften (nachfolgend „Unterkunft“) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen.
(2) Vertragspartner ist die Laroni Tech Ltd., 170 Pater House Level 1 (Suite A325), Triq Salvu Psaila, BKR 9077 Birkirkara, Malta, eingetragen im maltesischen Handelsregister unter der Registernummer C79827 (Malta Business Registry), die in der Bundesrepublik Deutschland unter der Geschäftsbezeichnung „Laroni Homes“, Kolpingstraße 112, 47166 Duisburg-Hamborn, auftritt (nachfolgend „Vermieter“). Die vertretungsberechtigten Personen sind im Impressum benannt. Der Vermieter ist erreichbar unter der Telefonnummer 0203-3484702 und der E-Mail-Adresse info@laroni-tech.com.
(3) „Besteller“ ist, wer die Buchung vornimmt. „Gast“ ist, wer die Unterkunft tatsächlich nutzt. Besteller und Gast können personenverschieden sein; in diesem Fall haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner. Buchen mehrere Personen gemeinsam, haften sie ebenfalls als Gesamtschuldner.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Buchungen über Buchungsportale
(6) Der Vermieter bietet Unterkünfte auch über Buchungsportale an, insbesondere über Booking.com, Airbnb, Kleinanzeigen und deutschland-monteurzimmer.de. Erfolgt die Buchung über ein solches Portal, kommt der Vertrag nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Portals zustande.
(7) Bei Buchungen über ein Buchungsportal gehen die Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen, die der Besteller im dortigen Buchungsvorgang akzeptiert hat, den Regelungen dieser AGB vor. Die Stornostaffel nach § 8 Abs. 2 dieser AGB findet auf solche Buchungen keine Anwendung. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend, soweit sie den Portalbedingungen nicht widersprechen; dies betrifft insbesondere die Regelungen zur Nutzung der Unterkunft (§ 12), zur Belegung (§ 13) und zur Haftung (§§ 14, 15).
(8) Die Weitervermietung oder Untervermietung der Unterkunft sowie ihre Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Einbeziehung dieser AGB
(1) Die Darstellung der Unterkünfte auf der Website des Vermieters, in Exposés oder auf Buchungsportalen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit einer Anfrage über das Anfrageformular der Website, per E-Mail oder per Telefon gibt der Besteller ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform (E-Mail genügt) zustande, spätestens mit der vorbehaltlosen Bereitstellung der Unterkunft.
(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Vermieter im Anfrageformular ausdrücklich auf sie hinweist und sie unter www.laroni-homes.de/agb.php in einer zum Speichern und Ausdrucken geeigneten Form zum Abruf bereitstellt, sodass der Besteller vor Abgabe seines Angebots in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann (§ 305 Abs. 2 BGB).
(4) Bei Anfragen per E-Mail oder Telefon weist der Vermieter vor Vertragsschluss auf die Geltung dieser AGB hin und übersendet sie spätestens mit der Buchungsbestätigung in Textform.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Die Website wird zusätzlich in weiteren Sprachen angeboten; diese Übersetzungen dienen allein der Information. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
(6) Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Unterkunft besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Unterkunft vereinbart wurde. Geschuldet ist die Überlassung einer Unterkunft der gebuchten Kategorie. Der Vermieter ist berechtigt, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft in zumutbarer Entfernung zur Verfügung zu stellen, wenn die gebuchte Unterkunft aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist; entstehende Mehrkosten trägt der Vermieter.
§ 3 Leistungsumfang, Mindestaufenthalt
(1) Der Vermieter überlässt dem Gast die gebuchte Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum in vertragsgemäßem, gereinigtem Zustand. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und der Objektbeschreibung.
(2) Der Mindestaufenthalt beträgt drei Nächte. Buchungen mit kürzerer Aufenthaltsdauer werden nicht angenommen.
(3) Im Übernachtungspreis enthalten sind die Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung, die Gestellung von Bettwäsche und Handtüchern, die Nutzung der Gemeinschaftsküche, der WLAN-Zugang sowie die Endreinigung. Eine gesonderte Reinigungsgebühr wird nicht erhoben.
(4) Im Haus steht eine Waschmaschine zur Verfügung. Ihre Nutzung ist nicht im Übernachtungspreis enthalten; sie wird über einen Münzautomaten vor Ort abgerechnet. Waschmittel bringt der Gast selbst mit. Gewaschene Wäsche ist zeitnah zu entnehmen, damit die Maschine anderen Gästen zur Verfügung steht.
(5) Bei Aufenthalten ab 29 Nächten erfolgt keine Zwischenreinigung der Unterkunft. Zusätzliche Reinigungen und ein zusätzlicher Wäschewechsel können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.
(6) Ein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder auf die ununterbrochene Verfügbarkeit des WLAN-Zugangs besteht nicht.
(7) Stellplätze auf dem Grundstück stehen nicht zur Verfügung und werden nicht mitvermietet. In den Straßen rund um das Haus bestehen öffentliche Parkmöglichkeiten, die unentgeltlich genutzt werden können, auch mit einem Transporter; ein Anspruch auf einen freien Parkplatz besteht nicht und wird nicht zugesichert. Für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt gilt § 14 Abs. 5.
§ 4 Preise, Langzeittarif, Umsatzsteuer
(1) Der Übernachtungspreis beträgt 35,00 EUR netto für die erste Person und 30,00 EUR netto für jede weitere Person, jeweils je Nacht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen von derzeit 7 %. Dies entspricht Gesamtpreisen von 37,45 EUR für die erste und 32,10 EUR für jede weitere Person und Nacht. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise als Gesamtpreis einschließlich der Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile angegeben. Gegenüber Unternehmern können die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.
(3) Über den Übernachtungspreis hinaus fallen keine pauschalen Nebenkosten an. Insbesondere wird keine Reinigungs- oder Endreinigungsgebühr erhoben; die Endreinigung ist im Übernachtungspreis enthalten (§ 3 Abs. 3). Unberührt bleiben die Nutzung der Waschmaschine (§ 3 Abs. 4), gesondert beauftragte Zusatzleistungen (§ 3 Abs. 5), kommunale Abgaben (§ 6) und der Mehraufwand bei übermäßiger Verunreinigung (§ 12 Abs. 3).
Langzeittarif
(4) Für längere Aufenthalte kann ein ermäßigter Langzeittarif gewährt werden. Ob und in welcher Höhe eine Ermäßigung eingeräumt wird, entscheidet der Vermieter im Einzelfall nach Aufenthaltsdauer, Auslastung und Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine Ermäßigung dem Grunde oder der Höhe nach besteht nicht. Maßgeblich ist ausschließlich der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis.
Umsatzsteuer
(5) Die Vermietung erfolgt im Inland; der Vermieter weist die deutsche Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften aus. Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten kann die Überlassung nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei sein; der Vermieter weist die Umsatzsteuer in diesem Fall entsprechend aus.
(6) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz oder werden neue gesetzliche Abgaben eingeführt, ändert sich der Preis entsprechend; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Bei Aufenthalten bis zu 28 Nächten ist der Gesamtpreis vollständig vor der Anreise zu zahlen, spätestens am Tag vor dem Anreisetag. Der Zugangscode für den Schlüsseltresor wird nach Zahlungseingang übermittelt.
(2) Bei Aufenthalten ab 29 Nächten ist das Entgelt monatlich im Voraus zu zahlen. Die erste Rate ist vor der Anreise zu entrichten, die folgenden Raten jeweils bis zum dritten Werktag des Nutzungsmonats.
(3) Bei Buchungen über ein Buchungsportal richtet sich die Zahlungsabwicklung nach den Bedingungen des Portals (§ 1 Abs. 7).
(4) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Weitere Zahlungsarten können im Einzelfall vereinbart werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des Vermieters.
(5) Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie den Ersatz des weitergehenden Verzugsschadens verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Besteller vorbehalten.
(6) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Eine Kaution wird nicht erhoben.
§ 6 Kommunale Abgaben
(1) Soweit die Belegenheitsgemeinde eine Beherbergungssteuer, Übernachtungssteuer, Kurtaxe oder eine vergleichbare Abgabe erhebt, wird diese, sofern sie nicht ausdrücklich im ausgewiesenen Preis enthalten ist, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt erhoben und vom Vermieter für Rechnung der Gemeinde vereinnahmt und abgeführt. Der Vermieter weist eine solche Abgabe vor Vertragsschluss gesondert aus.
(2) Der Gast hat die für Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände erforderlichen Nachweise rechtzeitig und vollständig vorzulegen. Werden sie nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, ist der Vermieter berechtigt, die Abgabe zu erheben.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht ein Widerrufsrecht nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Für terminlich festgelegte Buchungen zu Beherbergungszwecken – insbesondere für kurzfristige Aufenthalte – besteht daher kein Widerrufsrecht.
(2) Wird die Unterkunft ausnahmsweise zu Wohnzwecken überlassen oder besteht aus sonstigen Gründen im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht, gilt die als Anlage beigefügte Widerrufsbelehrung.
(3) Unabhängig vom Bestehen eines Widerrufsrechts gelten die Stornierungsregelungen des § 8.
§ 8 Stornierung, Nichtanreise
(1) Der Besteller kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt bedarf zu Beweiszwecken der Textform und ist an info@laroni-tech.com zu richten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter.
(2) Tritt der Besteller zurück oder nimmt er die Unterkunft nicht in Anspruch, behält der Vermieter den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Unterkunft (§ 537 BGB). Anstelle einer konkreten Abrechnung kann der Vermieter folgende pauschalierte Entschädigung verlangen, berechnet auf den Gesamtpreis der Buchung:
| Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung | Pauschale Entschädigung |
|---|---|
| bis 14 Tage vor dem Anreisetag | 0 % (kostenfrei) |
| 13 bis 7 Tage vor dem Anreisetag | 50 % |
| 6 bis 1 Tag(e) vor dem Anreisetag | 80 % |
| am Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show) | 90 % |
(3) Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Bereits geleistete Zahlungen werden, soweit sie die Entschädigung übersteigen, unverzüglich erstattet.
(4) Bei Aufenthalten ab 29 Nächten kann der Besteller den Vertrag nach Beginn des Aufenthalts mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt das Entgelt geschuldet. Für den Zeitraum vor Anreise gelten die Absätze 2 und 3.
(5) Reist der Gast verspätet an oder vorzeitig ab, berührt dies den Vergütungsanspruch des Vermieters nicht, soweit der Vermieter die Unterkunft nicht anderweitig vermieten kann.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für Buchungen über Buchungsportale. Für diese gelten ausschließlich die im dortigen Buchungsvorgang ausgewiesenen und vom Besteller akzeptierten Stornierungsbedingungen (§ 1 Abs. 7).
(7) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 9 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
(1) Der Vermieter ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
(2) Der Vermieter kann den Vertrag ferner aus sachlich gerechtfertigtem Grund fristlos kündigen, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
- die Unterkunft aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen unbewohnbar wird,
- die Buchung unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen erfolgt ist,
- der Gast trotz vorheriger Abmahnung erheblich gegen seine Vertragspflichten oder die Hausordnung verstößt,
- der Gast mit der Zahlung des Entgelts für mehr als zwei Wochen in Verzug ist,
- der Zugangscode zum Schlüsseltresor entgegen § 11 Abs. 3 an Dritte weitergegeben wird.
(3) Im Fall einer berechtigten Kündigung hat der Gast die Unterkunft unverzüglich zu räumen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Kündigungsgrund zu vertreten. In den Fällen des Absatzes 2 erster und zweiter Spiegelstrich werden bereits geleistete Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter den Umstand nicht zu vertreten hat.
(4) Der Vermieter wird sich in den Fällen des Absatzes 2 erster und zweiter Spiegelstrich um eine gleichwertige Ersatzunterkunft bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
§ 10 Verlängerung des Aufenthalts
(1) Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Eine Verlängerung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
(2) § 545 BGB über die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses wird abbedungen. Setzt der Gast den Gebrauch der Unterkunft nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer fort, verlängert sich der Vertrag nicht.
(3) Für eine Verlängerung können abweichende Preise gelten; § 4 Abs. 4 bleibt unberührt. Der Vermieter teilt den Preis vor der Verlängerung mit.
§ 11 An- und Abreise, Zugang zur Unterkunft
(1) Die Anreise ist ab 13:00 Uhr möglich; ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht. Ab diesem Zeitpunkt ist die Anreise rund um die Uhr möglich. Der Gast teilt dem Vermieter die voraussichtliche Ankunftszeit rechtzeitig mit.
(2) Der Zugang erfolgt bis 20:00 Uhr durch persönliche Übergabe der Schlüssel, danach über einen Schlüsseltresor. Der Zugangscode wird dem Gast rechtzeitig vor der Anreise in Textform mitgeteilt, bei ausländischen Gästen nach Maßgabe des § 16 Abs. 2.
(3) Der Zugangscode ist streng vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Gast für alle daraus entstehenden Schäden; § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
(4) Die Unterkunft ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt zu übergeben; die Schlüssel sind im Schlüsseltresor zu hinterlegen.
(5) Wird die Unterkunft nicht rechtzeitig geräumt, kann der Vermieter für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und darüber hinaus 100 % des vereinbarten Tagespreises als Nutzungsentschädigung berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Gast, die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens dem Vermieter vorbehalten.
(6) Überlassene Schlüssel und Transponder sind sorgfältig zu verwahren und dürfen Dritten nicht überlassen werden. Bei Verlust hat der Gast den entstandenen Schaden zu ersetzen; dies umfasst bei einer Schließanlage auch die Kosten des erforderlichen Austauschs, soweit der Gast den Verlust zu vertreten hat.
§ 12 Nutzung der Unterkunft, Pflichten des Gastes, Hausordnung
(1) Der Gast hat die Unterkunft und die überlassenen Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Aufenthalts in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand zurückzugeben. Persönliche Gegenstände sind zu entfernen, Geschirr ist gereinigt zurückzulassen und Abfall ist zu entsorgen.
(2) Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Sie wird dem Gast mit der Buchungsbestätigung übermittelt und hängt in der Unterkunft aus. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Hausordnung gehen diese AGB vor.
(3) Die im Übernachtungspreis enthaltene Endreinigung umfasst die übliche Reinigung nach vertragsgemäßem Gebrauch. Verursacht der Gast eine darüber hinausgehende Verunreinigung, die einen erheblichen Mehraufwand erfordert, kann der Vermieter den tatsächlichen Mehraufwand berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Mehraufwand nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
(4) In sämtlichen Räumen einschließlich Küche, Bädern, Fluren und Treppenhäusern besteht Rauchverbot. Zigarettenreste sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen, nicht auf dem Hof. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann der Vermieter eine Pauschale für die erforderliche Sonderreinigung in Höhe von 250,00 EUR berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
(5) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
(6) In der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Da ein Teil der Gäste im Schichtdienst arbeitet und tagsüber schläft, ist auch außerhalb dieser Zeiten in Fluren und Treppenhäusern Rücksicht zu nehmen.
(7) Die Gemeinschaftsküche ist so zu hinterlassen, wie der Gast sie vorzufinden wünscht. Geschirr ist unmittelbar nach der Benutzung zu spülen und der Herd zu reinigen. Eigene Lebensmittel sind zu beschriften; verdorbene Lebensmittel können vom Vermieter ohne vorherige Ankündigung entfernt werden.
(8) Abfälle sind nach den örtlichen Vorgaben zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Das Lagern feuergefährlicher, explosiver oder geruchsintensiver Stoffe sowie der Betrieb eigener Heiz-, Koch- oder Elektrogeräte mit erhöhter Leistungsaufnahme sind untersagt. Reparaturen an Fahrzeugen auf dem Grundstück sind nicht gestattet; Zufahrten und Rettungswege sind freizuhalten.
(9) Der Gast hat Mängel und Schäden unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann. Unterlässt er die Anzeige, kann er Rechte wegen des Mangels nicht geltend machen, soweit der Vermieter wegen der unterbliebenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
(10) Der Vermieter und von ihm beauftragte Personen dürfen die Unterkunft nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist betreten, insbesondere zur Reinigung, Wartung, Instandhaltung und Zustandskontrolle. Bei Gefahr im Verzug ist ein Betreten auch ohne vorherige Ankündigung zulässig.
§ 13 Belegung, Besuch, Überlassung an Dritte
(1) Die Unterkunft darf nur von den in der Buchungsbestätigung genannten Personen genutzt werden. Die zulässige Höchstbelegung ergibt sich aus der Objektbeschreibung.
(2) Bei Nutzung durch mehr als die vereinbarte Personenzahl kann der Vermieter für jede zusätzliche Person das vereinbarte Entgelt nachberechnen und – bei fortgesetzter Überbelegung nach Abmahnung – nach § 9 Abs. 2 kündigen.
(3) Ein Wechsel der Person des Gastes ist nur mit Zustimmung des Vermieters in Textform zulässig. Bei Firmenbuchungen ist ein Austausch der entsandten Mitarbeiter nach vorheriger Mitteilung der Personalien gestattet.
(4) Besucher sind dem Vermieter vorab anzumelden. Unangemeldete Übernachtungen von Besuchern sind nicht gestattet; eine Übernachtung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters und ist entgeltpflichtig.
§ 14 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Ebenso haftet er unbeschränkt im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(4) Für eingebrachte Sachen, insbesondere für mitgebrachte Wertsachen und Werkzeuge, haftet der Vermieter nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB. Der Gast wird gebeten, seine Unterkunft beim Verlassen abzuschließen und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt zurückzulassen. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen hat der Gast dem Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen (§ 703 BGB).
(5) Für Fahrzeuge, die auf öffentlichen oder privaten Flächen in der Umgebung abgestellt werden, und für deren Inhalt wird keine Haftung übernommen; ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt insoweit nicht zustande. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.
(6) Für vorübergehende, vom Vermieter nicht zu vertretende Beeinträchtigungen der Versorgung mit Strom, Wasser, Wärme oder Internet, insbesondere durch Störungen in Netzen Dritter, haftet der Vermieter nicht.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 15 Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden an der Unterkunft, dem Gebäude und dem Inventar, die er, die von ihm aufgenommenen Personen oder seine Besucher schuldhaft verursachen.
(2) Löst der Gast schuldhaft einen Fehlalarm der Brandmelde- oder Alarmanlage aus, hat er die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere Einsatzkosten der Feuerwehr, zu erstatten.
(3) Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden wird empfohlen.
§ 16 Melderechtliche Pflichten
(1) Nach den §§ 29 ff. Bundesmeldegesetz sind ausländische Gäste verpflichtet, bei der Anreise einen Meldeschein zu unterschreiben und ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen. Für deutsche Staatsangehörige besteht seit dem 01.01.2025 keine besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten mehr.
(2) Da der Zugang zur Unterkunft ohne persönliche Übergabe erfolgen kann (§ 11 Abs. 2), wird der Meldeschein vor der Anreise online unter www.laroni-homes.de/meldeschein.php ausgefüllt. Ausländische Gäste laden dort zusätzlich eine Kopie ihres gültigen Identitätsdokuments hoch. Der Zugangscode für den Schlüsseltresor wird erst übermittelt, wenn Meldeschein und Nachweis vollständig vorliegen.
(3) Die hochgeladenen Nachweise werden ausschließlich zur Erfüllung der melderechtlichen Pflichten verarbeitet, für die gesetzliche Dauer aufbewahrt, den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich gemacht und anschließend gelöscht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(4) Verweigert der Gast die Erfüllung der melderechtlichen Pflichten, kann der Vermieter die Überlassung der Unterkunft verweigern und vom Vertrag zurücktreten; § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 17 Vorübergehender Gebrauch, keine Wohnsitzbegründung
(1) Die Unterkunft wird ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB überlassen. Sie ist nicht dazu bestimmt, den Lebensmittelpunkt des Gastes zu bilden.
(2) Die Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes unter der Anschrift der Unterkunft sowie die Nutzung der Anschrift als Geschäfts-, Zustell- oder Ladungsanschrift bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.
(3) Eine gewerbliche Nutzung der Unterkunft ist nicht gestattet.
§ 18 Datenschutz
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
(2) Verantwortlicher ist die in § 1 Abs. 2 genannte Gesellschaft. Einzelheiten, insbesondere zu Kontaktaufnahmen über Messenger-Dienste, zu Buchungsportalen, zum Meldeschein, zu Empfängern und zu Speicherfristen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.laroni-homes.de/datenschutz.php.
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission hat den Betrieb der Plattform zur Online-Streitbeilegung zum 20.07.2025 eingestellt. Ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht mehr.
(2) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Handelt der Besteller als Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(2) Erfüllungsort ist der Ort der Belegenheit der Unterkunft.
(3) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist ausschließlicher Gerichtsstand Duisburg. Der Vermieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Anlage: Widerrufsbelehrung
Diese Belehrung gilt, soweit im Einzelfall nach § 7 Abs. 2 dieser AGB ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Laroni Tech Ltd. – Laroni Homes
Kolpingstraße 112, 47166 Duisburg-Hamborn, Deutschland
Telefon: 0203-3484702
E-Mail: info@laroni-tech.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Laroni Tech Ltd. – Laroni Homes, Kolpingstraße 112, 47166 Duisburg-Hamborn, Deutschland, E-Mail: info@laroni-tech.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
______________________________
Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
______________________________
Datum: ______________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Fassung 4, Stand 08.09.2026. Vertragspartner: Laroni Tech Ltd., 170 Pater House Level 1 (Suite A325), Triq Salvu Psaila, BKR 9077 Birkirkara, Malta.